Die Bergbahtickets sind nicht übertragbar. Missbrauch hat den Entzug der Karte, eine Buße von Euro 100,- je Tag sowie eine Anzeige zur Folge. Wir bitten um Verständnis! Beim Kauf einer Karte erklärt sich der Gast dazu bereit, dass zur Vorbeugung gegen Kartenmissbrauch beim Einstiegsleser ein Foto gemacht wird. Das Foto wird 2 Tage nach Ablauf des Bergbahntickets gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben!
Der nachträgliche Umtausch gegen ein anderes Bergbahn Ticket, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Verlorene Karten können nicht ersetzt werden. Wir bitten um Verständnis.
Sämtliche Karten sind bei Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen. Weiters ersuchen wir Sie, unseren Liftmitarbeitern Folge zu leisten - es dient ausschließlich Ihrer persönlichen Sicherheit. Zuwiderhandelnden muss das Ticket entzogen werden. Im Übrigen gelten die an jeder Talstation angebrachten Beförderungsbedingungen. Bergbahntickets sind nicht übertragbar (FOTOKONTROLLE). Missbrauch hat den Entzug der Karte, eine Buße von Euro 100,- je Tag sowie eine Anzeige zur Folge. Wir bitten um Verständnis!
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Karteninhabers/der Karteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.
Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karten berechtigen, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Die Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.